Öffentliche Beschlussvorlage mit Stellungnahme des Bezirksregierung vom 15.05.2017

„Forum Sonderspaß“ im ehem. Max-Ernst-Kabinett, Bahnhofstr. 21

hier: Stellungnahme Bezirksregierung zur künftigen Bebauung Belvedere-Gelände

Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.

Erläuterungen:
In der Sitzung des Vergabe- und Liegenschaftsausschusses am 5.12.2016, zu der alle Ratsmitglieder eingeladen waren, wurde seitens des Vereins Sonderspaß e.V. als Projektträger erstmalig das Nutzungskonzept für ein geplantes „Forum Sonderspaß“ im
ehemaligen Max-Ernst-Kabinett vorgestellt.

Eine öffentliche Vorstellung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung am 31.1.2017, Vorlagen 29, 32 und 40/2017. Dort, in der Vergabe- und Liegenschaftsausschusssitzung am 23.1.2017 und nachfolgend in der Ratssitzung am 20.2.2017 wurde das Projekt intensiv besprochen.

Grundsätzlich erhielt das Konzept fraktionsübergreifend großen Zuspruch. Inhaltliche Fragen wurden ausführlich beantwortet. Die Planung, die den Erhalt des Max-Ernst-Kabinetts sowie dessen bauliche Erweiterung und Umnutzung vorsieht, wurde aufgrund der sensiblen Lage dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege und der Bezirksregierung Köln vorgelegt, die vorab bereits eine positive Bewertung abgaben.

Aufgrund eines Antrages der FDP – Fraktion blieb einzig und alleine die Frage offen, ob das Projekt an dieser Stelle nicht eine künftige Bebauung des Belvedere beeinträchtige, da das Grundstück in der Vergangenheit aus diesem Grunde stets bewusst freigehalten worden sei. Der Rat bat daher den Bürgermeister, ein Benehmen mit der Denkmalbehörde herzustellen, in welchem Umfang auf dem Belvedere-Grundstück eine Bebauung als zulässig angesehen werde.

Eine Stellungnahme der Bezirksregierung liegt nun vor und ist als Anlage beigefügt. Die Stellungnahme geht auf die städtebauliche Bedeutung des Belvedere ein und führt aus, dass „ein Großbau an dieser Stelle innerhalb des Stadtgefüges und in unmittelbarer Schlossnähe problematisch ist“. Demgegenüber sei „aus Sicht des Denkmalschutzes die Erhaltung des qualitätsvollen Gebäudes (Max-Ernst-Kabinett) aus der Nachkriegszeit uneingeschränkt zu begrüßen, auch wenn seine Erweiterung nutzungsbedingt unumgänglich ist.“

Die Bezirksregierung geht abschließend „nicht davon aus, dass die Stadt Brühl sich im Falle einer Freigabe des Grundstücks im Blick auf eine spätere Entwicklung des Belvedere-Geländes unangemessen einschränke.“

Es wird daher empfohlen, dem Projekt zuzustimmen und in der Vergabe- und Liegenschaftsausschusssitzung am 22.5.2017 die Veräußerung des Grundstücks Bahnhofstr. 21 an den Verein Sonderspaß e.V. zu beschließen.

Anlage(n):
1. Schreiben Bezirksregierung vom 31.3.2017 (nur online über unten stehenden Link einzusehen)

(Quelle: https://sdnetrim.kdvz-frechen.de/rim4410/sdnetrim/Lh0LgvGcu9To9Sm0Nl.Ha.GWq8Tq8Sj1Kg1HauCWqBZo5Ol0MjyIduGWsFSq4Qo0Le.MavCXuCWn4Oi0Lg-IbvDauHTp8To1Ok0HbwHau8Vt6Pi4RkzGbyGar8Um5Pm4KezJezIWtFUn5Qn4OfyGauDWu8WGJ/Oeffentliche_Sitzungsunterlagen_Hauptausschuss_15.05.2017.pdf )

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